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Alexas Fotos / Pixabay

Bibliotheks- und Gebührenordnung

  1. Die Bibliothek ist für alle zugänglich. Sie dient der allgemeinen Bildung und der Unterhaltung. Bei Kindern bis zum 15. Lebensjahr ist die Unterschrift der Eltern oder Erziehungsberechtigten auf der Beitrittserklärung erforderlich.

 

  1. Wer Medien entlehnen will, lässt sich gegen Vorzeigen eines gültigen Ausweises als Benützer einschreiben. Dabei ist eine Erklärung zu unterschreiben, dass der Benutzer/die Benutzerin die Bibliotheksordnung, in der jeweils aktuellen Version, einzuhalten hat und die EDV-unterstützte Verarbeitung der Benutzer-Daten anerkannt wird. Ebenso nimmt der Benutzer/die Benutzerin damit zur Kenntnis, dass laut Urheberrecht, die entliehenen DVD und Hörbücher nur für den privaten Gebrauch verwendet und weder öffentlich abgespielt oder kopiert werden dürfen. Änderungen des Namens, der Adresse und der Telefonnummer sind sofort bekannt zu geben.

 

  1. Die Leihfrist ist mit 3 Wochen festgelegt. Eine Verlängerung ist vor Ort, telefonisch oder per E-Mail möglich (sofern für das Medium keine Vorbestellung vorliegt). Vorbestellte Medien werden ab dem Zeitpunkt der Rückgabe an die Bibliothek für eine Woche reserviert. Für die Ausleihe von Medien zu Lern- und Studienzwecken kann mit der Bibliothekleitung eine Sondervereinbarung getroffen werden.

 

  1. Die Anzahl der zu entlehnenden Medien kann begrenzt werden.

 

  1. Gebühren:

                               Bandgebühren

Kinder-Bücher                                                                                                                                € 0,50

Zeitschriften                                                                                                                                    € 1,00

Bücher                                                                                                                                              € 1,20

Spiele, DVDs/Filme, CDs/Hörbücher, Tonies                                                                                 € 1,80

Tonie-Box, Tiptoi-Stift                                                                                                                    € 4,00

 

                               Jahreskarten

Jahreskarte Familie                                                                                                                      € 30,00

Jahreskarte Erwachsene                                                                                                             € 25,00

Jahreskarte Kind                                                                                                                           € 17,00

 

Fernleihe

Medien aus österreichischen Bibliotheken                                                                              €   4,00

Medien weltweit                                                                                                                           € 14,00

 

Reva-Aktivpass-Besitzer erhalten 50% auf alle Leistungen der Bibliothek.

 

 

  1. Bei verspäteter Rückgabe eines Mediums ist eine Versäumnisgebühr zu entrichten.

Die Höhe beträgt € 1,00 pro Woche und Medium.Falls Medien nach 6 Wochen noch nicht zurückgegeben worden sind, wird mit einer schriftlichen Mahnung die Nachzahlung eingefordert. Die Mahngebühr beträgt € 1,50 zuzüglich der jeweiligen Versäumnisgebühr.

Von der Versäumnisgebühr sind auch Besitzerinnen und Besitzer von Jahreskarten nicht ausgenommen!

 

  1. Letztbenutzer haften für entlehnte Medien. Beschädigte oder verloren gegangene Medien müssen zum Neuwert ersetzt werden (Medien daher bei Entlehnung auf Beschädigung und Spiele auf Vollständigkeit prüfen!).

 

  1. Entlehnte Medien dürfen nicht kopiert und weiter verliehen werden.

 

  1. Benutzer der Bibliothek sollen sich so verhalten, dass andere Benutzer nicht gestört oder beeinträchtigt werden.

 

  1. Rauchen, Essen und Trinken in der Bibliothek sowie die Mitnahme von Tieren ist untersagt.

 

  1. Für Gegenstände, die in der Bibliothek beschädigt werden oder verloren gehen, wird keine Haftung übernommen.

 

  1. Benutzer, die gegen diese allgemeine Bibliothek- und Gebührenordnung wiederholt oder schwerwiegend verstoßen, können von der Leitung der öffentlichen Bibliothek für begrenzte Zeit oder auf Dauer ausgeschlossen werden.

 

  1. Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten.

 

  1. Öffnungszeiten der Bibliothek:

Montag:               10:00 bis 19:00 Uhr

Donnerstag:       10:00 bis 19:00 Uhr

Freitag:                 08:30 bis 12:30 Uhr

 

ÖB der Stadt und der Gewerkschaft VIDA Attnang-Puchheim

Mitterweg 19
4800 Attnang-Puchheim
Oberösterreich

+43 7674 63220 buecherei@attnang-puchheim.ooe.gv.at

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